Spielend
Schwimmen lernen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Baby/Schwimm- und Aquafitness Kursen.
  2. Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich. Ein Anspruch auf das Nachholen/Rückerstattung versäumter Kursstunden besteht grundsätzlich nicht.
  3. Mit der Anmeldung zum Kurs (telefonisch, messanger oder online) werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
  4. Bei Austritt aus dem laufenden Kursbetrieb wird grundsätzlich KEINE Kursgebühr zurückerstattet. Liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor (Brüche, Operationen etc.) wird eine Gutschrift (in Form eines Gutscheines) nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erstellt. Eine Verwaltungspauschale von 10,00 € wird in jedem Fall einbehalten.
  5. Die Kursgebühr muss zum Kursbeginn bezahlt sein, ansonsten wird sofort eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € fällig.
  6. Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule Flipper Ostsee beginnt und endet mit der im Kursplan ausgeschriebenen bzw. mitgeteilten Uhrzeit am Beckenrand. Während des Umziehens und dem Weg zwischen Umkleidekabine und Beckenrand besteht keine Aufsichtspflicht der Schwimmschule Flipper Ostsee. Die Eltern sind für die Kinder während des Umziehens und auf dem Weg zum Beckenrand aufsichtspflichtig und verantwortlich. Die Kinder sollten daher von den Eltern während des Umziehens und auf dem Weg bis zum Beckenrand begleitet und beaufsichtigt werden, bis sie vom Schwimmlehrer in Empfang genommen werden.
  7. Die Schwimmbäder der Schwimmschule Flipper Ostsee entsprechen allen hygienischen Vorschriften öffentlicher Schwimmbäder. Dies wird durch regelmäßige Kontrollen kontinuierlich gewährleistet.
  8. Sämtliche Kurse der Schwimmschule Flipper Ostsee werden durch entsprechend qualifiziertes Personal betreut.
  9. Das Filmen und Fotografieren in der Schwimmhalle muss vorher mit dem Übungsleiter und den anderen Teilnehmern abgesprochen werden.
  10. Sachbeschädigungen während des Kursbetriebes werden auf Kosten dessen erhoben, der sie zumindest fahrlässig bewirkt oder verursacht hat.
  11. Es wird keinerlei Haftung für Wertsachen und Garderobe in der Schwimmhalle und Garderobe übernommen.
  12. Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.

Stand: 01.06.2022